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BAG
Bundesamt für Gesundheit. Dieser ist zuständig für die Prämiengenehmingung und für die Aufsicht über die Krankenversicherer.
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CASE MANAGEMENT
Ist ein Steuerungselement in der integrierten Versorgung, welches auf einzelne, medizinisch schwierige und kostenintensive Krankheitsfälle fokussiert.
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FRANCHISE
Ist eine jährliche Kostenbeteiligung der versicherten Person. Die Versicherer können den Versicherten die Möglichkeit geben, sich stärker an den Kosten zu beteiligen, als dies im KVG vorgeschrieben ist. Je nach Höhe der Wahlfranchise desto günstiger die Monatsprämie.
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HAUSARZT-MODELL
Die versicherten Personen verpflichten sich, im Krankheitsfall zuerst ihren Hausarzt zu konsultieren. Dieser berät sie über den Beizug eines allfälligen Spezialisten, den Eintritt ins Spital oder über allfällige chirurgische Eingriffe.
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HMO
HMO's sind Gruppenpraxen mit Ärzten und weiterem medizinischen Personal. Dadurch werden unnötige Doppelbehandlungen vermieden Ziel von HMO’s sind die Optimierung von Behandlungsabläufen und somit die Ersparnis von Kosten.
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KOMPLEMENTÄRMEDIZIN
Alte oder neue alternative medizinische Systeme und Methoden unserer und anderer Kulturen, die sich dem ganzen Wesen des Menschen widmen.
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MEDGATE/MEDI 24
Medizinische Informations- und Beratungszentren.
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PRÄMIENVERBILLIGUNG
Beiträge des Bundes welche zur individuellen Verbilligung der Prämien nach den wirtschaftlichen Situation der Versicherten verwendet werden können.
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VVG
Versicherungsvertragsgesetz. Nach KVG sind die freiwilligen Zusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz unterstellt. Einzige Ausnahme: die fakultative Taggeldversicherung nach KVG.