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Unfallversicherung

Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Heilungskosten infolge von Krankheit. Die Unfallversicherung übernimmt diejenigen, infolge von Unfällen.

Alle erwerbstätigen Personen sind in der Schweiz gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen durch ihren Arbeitgeber versichert, sofern die versicherte Person mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist. 

Personen, welche keiner Arbeitstätigkeit im Umfang von acht Stunden pro Woche nachgehen, müssen sich über ihre Krankenkasse für die Heilungskosten nach Unfällen versichern lassen. Die Unfallversicherung gilt nicht als Zusatzversicherung.  Diese wird im Rahmen der Grundversicherung aufgenommen und resultiert in einem kleinen Prämienzuschlag.

Rufen Sie uns für mehr Auskünfte unter der Gratisnummer 0800 55 55 00 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@budgetcheck.ch

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