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ARBEITSRECHT
Hier sind alle Regeln, Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. Dies gilt sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privat-rechtlichen Bereich.
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GERICHTSSTAND
Die Aufgabe des Gerichtsstandes besteht darin, entsprechende Fälle zu regeln, die der örtlichen Zuständigkeit unterworfen sind.
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MIET- UND PACHTRECHT
Das Miet- und Pachtrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, bzw. zwischen Pächter und Verpächter.
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PRIVATVERSICHERUNGSRECHT
Zwischen einem Versicherungsnehmer und einer privaten Versicherungseinrichtung müssen verschiedenste Dinge geregelt werden. Hierbei handelt es sich um das Privatversicherungsrecht.
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RECHTSVORSCHLAG
Bei einem Zahlungsbefehl welches durch das Betreibungsamt zugestellt wurde, kann der Schuldner zum Beispiel bestreiten, dass eine Schuld besteht. Sofern er sich schriftlich oder mündlich dem Betreibungsamt erklärt, ist die Rede von einem Rechtsvorschlag. Durch diesen wird die Betreibung gestoppt, so dass das Betreibungsamt nichts mehr unternimmt.
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STRAFVERTEIDIGUNG
Die Strafverteidigung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Versicherungsnehmer angeklagt ist. Damit dessen Rechte gewahrt werden können, erhält der Beschuldigte durch seine Versicherung im Strafverfahren einen entsprechenden Beistand.
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VERTRAGSRECHT
Kennzeichnend für das Vertragsrecht ist, dass die Beziehungen zwischen einzelnen Vertragsparteien geregelt werden. Wir empfehlen Ihnen, wichtige Verträge stets schriftlich festzuhalten, um zu einem späteren Zeitpunkt ein Beweismittel zu haben.
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ZWANGSVERWERTUNG
Die Zwangsverwertung spielt eine große Rolle im Betreibungs- und Konkursverfahren. Gemeint ist dabei die Verwertung der Eigentumsrechte des Schuldners, wenn diese nicht mehr in seinem Machtbereich liegen.