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BPV - BUNDESAMT FÜR PRIVATVERSICHERUNGEN
Das Bundesamt für Privatversicherungen überwacht die Tätigkeit der privaten Versicherungsgesellschaften in der Schweiz: der Lebensversicherer, der Unfall- und Schadensversicherer sowie der Rückversicherer.
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DERIVATE
Derivate sind Finanzinstrumente, wie beispielsweise Optionen oder Futures, die von zugrunde liegenden Basiswerten – häufig Aktien oder Devisen – abgeleitet werden.
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EBK – EIDGENÖSSISCHE BANKENKOMMISSION
Eidgenössische Bankenkommission EBK ist eine von den Einzelweisungen des Bundesrates unabhängige Verwaltungsbehörde des Bundes. Sie gehört zum Eidgenössischen Finanzdepartement.
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EFK - EIDGENOESSISCHE FINANZKONTROLLE
Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist unabhängig unterstützt das Parlament sowie den Bund in Sachen Finanzkontrolle.
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FONDS
Unter dem Begriff „Fonds“versteht man ein Konstrukt zur Geldanlage. Werte werden erworben, an welchen sich der einzelne Anleger beteiligen kann. Diese Geldwerte werden in einen oder mehrere Anlagebereiche investiert – beispielsweise in Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, am Geldmarkt oder in Immobilien. Die Anteilscheine des Fonds werden an der Börse gehandelt. Mit dem Kauf eines Fondsanteils wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung.
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RISIKOAUSGLEICH
Der Risikoausgleich sorgt für eine gleichmässige Verteilung von Risiken in der Struktur der Versichertenbestände. Risikoausgleichszahlungen sollen die Risiken zwischen Krankenversicherern mit vorwiegend “schlechten“ Risiken und denjenigen mit vorwiegend „guten“ Risiken ausgleichen.
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RISIKOVERSICHERUNG
Eine Auszahlung des Kapitals erfolgt nur im Falle eines Todes oder im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, so werden keine Leistungen gezahlt.
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RÜCKKAUFSWERT
Will man die Lebensversicherung vorzeitig auflösen, so erfolgt ein Rückkauf des der vertraglich versprochenen Rechte. Der Rückkaufswert basiert nicht auf dem Wert der bereits bezahlten Beiträge, sondern bezieht sich ausschliesslich auf die künftigen gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag. Wir raten Ihnen einen Rückkauf ab.
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TODESFALLSUMME
Die Todesfallsumme ist der Geldbetrag, welcher im Falle des Todes des Versicherten an die Hinterbliebenen oder an andere Bezugsberechtigte ausgezahlt wird.