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AVB
Allgemeine Vertragsbedingungen. Die AVB umschreiben Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
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DECKUNG
Die Deckung besagt, was gegen welche Gefahren versichert ist.
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ELEMENTAREREIGNISSE
Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
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FAHRHABE
Bewegliche Sachen.
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RISIKO
Möglichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses.
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SCHADEN
Vermögensminderung bestehend aus der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Stand des Vermögens des Geschädigten und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis aufweisen würde.
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SELBSTBEHALT
Der Selbstbehalt ist ein prozentualer Betrag, der im Schadenfall vom Versicherten selbst getragen werden muss.
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VERSICHERUNGSWERT
Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
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VVG
Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.