FAQ Rechtsschutzversicherung
- Was muss ich beim Abschluss einer Rechtschutzversicherung achten?
Achten Sie darauf, ob beim Verkehrsrechtsschutz auch Streitigkeiten über Kauf, Verkauf, Leasing und Reparatur des Fahrzeuges gedeckt sind.
Beim Privatrechtsschutz ist wichtig darauf zu achten, dass alle wichtigen Streitigkeiten gedeckt sind (inkl.Kauf, Miete, Darlehens-, Arbeits- und Werkverträge, sonstige Verträge und Versicherungsrecht).
- Was kann ich versichern?
Als Privatperson können Sie eine Privat- und Verkehrsrechtschutzversicherung abschliessen.
Streitigkeiten mit öffentlichen Versicherungen sind gedeckt. Hingegen sind Streitigkeiten aus dem öffentlichen Recht nicht mitversichert.
- Was muss ich bei einem Schadenfall beachten?
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Ansonsten können Leistungen gekürzt werden.
- Wie sieht die Kündigung aus?
Die Rechtsschutzversicherung lässt sich wie jede Versicherung auf Ablauf kündigen. Die Kündigung muss allerdings drei Monate vor Ablauf bei der Gesellschaft eintreffen, da die Police ansonsten stillschweigend um ein Jahr verlängert wird.
Bei einem gedeckten Schadenfall, kann man innert 14 Tagen kündigen.
Wenn man ins Ausland zieht, kann man mit der Abmeldebestätigung der Wohngemeinde den Vertrag kündigen.
- Ab wann bin ich versichert?
Da beim Privatrechtsschutz viele Streitigkeiten vorhersehbar sind (Wohnungskündigung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses), tritt der Versicherungsschutz erst nach einer drei monatigen Wartefrist ab Abschlussdatum in Kraft.