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FAQ - Krankenversicherung

  • Ist die Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?

    Ja!

  • Was geschieht, wenn ich mich nicht versichere?

    Stellt die vom Kanton bezeichnete Behörde fest, dass Sie sich nicht rechtzeitig angemeldet haben, weist diese Behörde Sie einem Versicherer zu. In diesem Fall können Sie den Versicherer nicht selber auswählen.

  • Wann endet die obligatorische Krankenversicherung?

    Die Versicherungsdeckung endet, wenn Sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterstellt sind. 

  • Wer ist von der Versicherungspflicht in der Schweiz ausgenommen?

    Es besteht keine Versicherungspflicht wenn Sie zwar in der Schweiz wohnen aber Sie in einem EU-/EFTA Staat erwerbstätig sind oder eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat erhalten oder als Staatsangehöriger eines EU-/EFTA-Staates oder der Schweiz, die von einem EU-/EFTA-Staat für einen Zeitraum von bis 24 Monaten in die Schweiz entsandt werden. 

  • Innerhalb welcher Frist muss ich mich bei der zuständigen Behörde anmelden?

    Innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (oder der Geburt des Kindes). Bei verspäteter Anmeldung beginnt der Versicherungsschutz erst ab Beitrittsdatum;

    Bei unbegründeter Verspätung bezahlen Sie einen Prämienzuschlag.

  • Kann ich meinen Krankenversicherer selbst auswählen?

    Selbstverständlich! Es muss sich jedoch um einen gemäss Krankenversicherungsgesetz zugelassenen Krankenversicherer in der Schweiz handeln. 

  • Kann die Aufnahme für die Grundversicherung abgelehnt werden?

    Nein. Wenn es um die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) geht, sind alle Krankenversicherer verpflichtet, Sie vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufzunehmen. 

  • Bin ich gezwungen bei der Anmeldung für die Grundversicherung, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen?

    Nein. Vorbehalte oder Wartefristen dürfen seitens Krankenversicherer nicht angebracht werden. 

  • Kann ich die Unfalldeckung sistieren?

    Ja. Wenn Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes vollumfänglich unfallversichert sind.

  • Kann ich meine Krankenversicherung während dem Militärdienst sistieren?

    Ja, während Diensten, die länger als 60 aufeinanderfolgende Tage dauern kann die Versicherung sistiert werden. 

  • Bin ich bei einem vorübergehenden Auslandaufenthalt weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig?

    Ja. Wenn Sie sich für eine bestimmte Zeit ins Ausland begeben, Ihren Wohnsitz aber nicht dorthin verlegen, sind Sie nach wie vor in der Schweiz versicherungspflichtig.

  • Ich will meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen. Kann ich weiterhin in der Schweiz – die obligatorische Grundversicherung- beibehalten?

    Gemäss den Bilateralen Abkommen mit der EU und dem EFTA-Abkommen gibt es für gewisse Personengruppen Ausnahmen.