Sie befinden sich im Produkt: budgetversicherungen
Machen Sie Ihr Leben sicherer und lassen Sie sich individuell mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis versichern.

FAQ Hausratversicherung

  • Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

    Schriftlich und ohne Begründung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Bei einem Schaden können Sie gemäss Art. 42 VVG kündigen -Bei einer Prämienerhöhung können Sie auf den Tag hin kündigen, an dem die neue Prämie in Kraft treten würde. 

  • Wie kündige ich meine Hausratversicherung?

    Mit eingeschriebenen Brief, so haben Sie im Streitfall immer etwas in der Hand um Ihre Kündigung belegen zu können.

  • Sind meine geleaste Gegenstände in der Hausratversicherung mitversichert?

    Ja.

  • Was vesteht man unter dem Begriff “Zeitwert”?

    Als Zeitwert gilt der Neuwert unter Berücksichtigung von Wertminderungen durch Abnützung oder anderen Gründen. 

  • Was ist unter “Neuwert” zu verstehen?

    Als Neuwert gilt der Betrag der nötig wäre, um die versicherte Sache neu zu beschaffen. 

  • Wo ist die Hausratversicherung gültig?

    Die Versicherung gilt in der Regel in der Versicherungspolice aufgeführten Standort. 

  • Ist die Hausratversicherung obligatorisch?

    Nein. Lediglich die Kantone Freiburg, Glarus, Jura, Nidwalden und Waadt kennen ein Versicherungsobligatorium für Feuer und Elementarschäden.

  • Braucht eine Stockwerkeigentümerschaft eine Hausratversicherung?

    Nein. Die Stockwerkeigentümerschaft schliesst am besten eine Gebäudversicherung ab, um das gemeinschaftliche Gut zu schützen.