FAQ Hausratversicherung
- Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
Schriftlich und ohne Begründung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Bei einem Schaden können Sie gemäss Art. 42 VVG kündigen -Bei einer Prämienerhöhung können Sie auf den Tag hin kündigen, an dem die neue Prämie in Kraft treten würde.
- Wie kündige ich meine Hausratversicherung?
Mit eingeschriebenen Brief, so haben Sie im Streitfall immer etwas in der Hand um Ihre Kündigung belegen zu können.
- Sind meine geleaste Gegenstände in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja.
- Was vesteht man unter dem Begriff “Zeitwert”?
Als Zeitwert gilt der Neuwert unter Berücksichtigung von Wertminderungen durch Abnützung oder anderen Gründen.
- Was ist unter “Neuwert” zu verstehen?
Als Neuwert gilt der Betrag der nötig wäre, um die versicherte Sache neu zu beschaffen.
- Wo ist die Hausratversicherung gültig?
Die Versicherung gilt in der Regel in der Versicherungspolice aufgeführten Standort.
- Ist die Hausratversicherung obligatorisch?
Nein. Lediglich die Kantone Freiburg, Glarus, Jura, Nidwalden und Waadt kennen ein Versicherungsobligatorium für Feuer und Elementarschäden.
- Braucht eine Stockwerkeigentümerschaft eine Hausratversicherung?
Nein. Die Stockwerkeigentümerschaft schliesst am besten eine Gebäudversicherung ab, um das gemeinschaftliche Gut zu schützen.